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IKAMET

Sie müssen den Antrag für ein Ikamet ab dem 18. Mai 2015 über das Internet einreichen. Sowohl für einen Erstantrag als auch für eine Verlängerung. Das Verfahren für einen Erstantrag unterscheidet sich geringfügig von dem für eine Verlängerung. Für eine Erstbewerbung müssen Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens einen persönlichen Termin für einen Besuch im „Alanya Göç İdaresi“ vereinbaren.
Zum persönlichen Termin müssen Sie die geforderten Unterlagen mitbringen.
Ein Ikamet kann auf bis zu 2 Jahre verlängert werden. Für Ausländer, die mit einem Partner türkischer Staatsangehörigkeit verheiratet sind, ist eine Gültigkeit von 3 Jahren möglich.
Wenn Sie 8 Jahre lang ununterbrochen ein Ikamet hatten und sich in den letzten 5 Jahren nicht länger als 365 Tage außerhalb der Türkei aufgehalten haben, können Sie ein Ikamet auf unbestimmte Zeit beantragen.
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Bewerbung:

1. Reisepass + Kopie der ersten Seite und der Seite mit Einreisestempel in die Türkei. Der Reisepass muss am Enddatum des Ikamet-Antrags noch 6 Monate gültig sein. Das Visum, mit dem Sie in die Türkei eingereist sind, ist zulässig
sind nicht abgelaufen.

2. Einkommensnachweis
Sie müssen über ein türkisches Bankkonto mit einem Wert von 6000,00 $ (Dollar) in einer beliebigen Währung verfügen. Oder Nachweis einer staatlichen Rente. Anschließend müssen Sie bei der Sozialversicherungsbank einen Bescheid beantragen und diesen von einem Notar amtlich übersetzen und beglaubigen lassen.
3. Erklärung der SGK, dass Sie versichert sind.

Wenn Sie pflichtversichert sind, müssen Sie bei Ihrem Versicherer ein N/TUR111-Formular anfordern. Dies ist eine Erklärung, dass Sie versichert sind. Seien Sie vorsichtig, dieses Formular hat immer eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Mit diesem Formular gehen Sie zur SGK-Geschäftsstelle und erhalten dort eine Bescheinigung, dass Sie versichert sind. Wenn Sie aus den Niederlanden abgemeldet wurden und daher nicht mehr versichert sind, müssen Sie eine Pflichtversicherung bei der SGK abschließen. Stellen Sie sicher, dass Sie ein Originalformular N/TUR111 oder N/TUR121 aus  mitbringen oder es sich per Fax oder E-Mail zuschicken lassen an SGK.

4. Ein von beiden Parteien unterzeichneter Mietvertrag muss zusätzlich von einem Notar beglaubigt werden.

5. Wenn Sie Eigentum besitzen, reicht das Tapu aus.

6.Türkische Steuernummer.

7. 4 Passfotos

Weitere Informationen:
Erstantrag: Das Einreisevisum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgelaufen sein.
Verlängerung: Stellen Sie den Antrag 60 Tage vor Ablauf des alten Ikamet. Zumindest bevor die Gültigkeit des alten Ikamet abläuft. (darf nicht abgelaufen sein!)
Wenn Sie eine Anfrage erhalten, etwas zu senden; Tun Sie dies immer innerhalb von 10 Tagen.
Nach Genehmigung des Antrags erhalten Sie eine vorläufige Bescheinigung. Damit können Sie die Türkei während des Antragszeitraums für 15 Tage verlassen (nicht länger!). Sie müssen dieses Zertifikat jedoch in Antalya validieren lassen, bevor Sie das Land verlassen.